Rauchmelder

Bild Tegernsee mit Text Kaminkehrerbetrieb

Rauchmelderpflicht

Schon daran gedacht ?

Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet am 31.12.2017 .

Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick:

  • für alle Neubauten, die ab 01. Januar 2013 errichtet wurden
  • all Bestandswohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden
  • geregelt ist die Rachmelderpflicht Bayern in §46 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden ?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder

  • in jeden Kinderzimmer
  • in jedem Schlafzimmer und
  • in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig ?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnung. (Eigemntümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel der Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Quelle: www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelderpflicht/deutschland/rauchmelderpflich-bayern/

Rauchmelder retten Leben !

Wir empfehlen für den Einsatz bei Ihnen:

Thermoptek ST–630–DE

Der 10–Jahres–Rauchmelder mit oder ohne Funkvernetzung für flächendeckende Alarmierung im ganzen Gebäude.

Rauchmelder

In der Stiftung Warentest Ausgabe 1/2016 erhielt der Rauchmelder die Gesamtnote gut (2,3)
in der Produktgruppe "Funkvernetzte Rauchwarnmelder mit Lithium–Langzeitbatterie".
In der Kategorie "Zuverlässigkeit des Alarms" wurde der ST–630–DE mit der Bestnote gut (1,7) bewertet.

Weitere technische Details finden Sie unter: www.fireangel.de.com/produkte/rauchmelder/st–630–de/

Lassen Sie sich von uns beraten.

Sie können den Thermoptek ST–630–DE direkt über uns beziehen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.